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11. Jahrgang (2008) - Ausgabe 10 (Oktober) - ISSN 1619-2389
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Logistische Unterstützung im Katastrophenfall

von Karin Maria Koschier

Überblick

Um im Katastrophenfall ohne Zeitverzögerung handeln zu können, sollten grundsätzliche logistische Entscheidungen bereits vor einem möglichen Ernstfall getroffen werden. Welche Räumlichkeiten sind für den Katastrophenstab und für die Unterstützungseinheiten bereitzuhalten? Wie kann die Versorgung der Rettungsteams mit Nahrungsmitteln und Getränken sichergestellt werden? Welches technisches Equipment ist erforderlich?

Die nachfolgenden Zahlen wurden im Rahmen der Katastrophenbewältigung des Brandes der Gletscherbahn von Kaprun erhoben. Sie sollen die Dimensionen der logistischen Herausforderungen in einem Katastrophenfall verdeutlichen: Insgesamt waren 1.500 Helfer in Kaprun im Einsatz. Davon kamen 575 von der Feuerwehr, 346 vom Roten Kreuz, 270 von der Exekutive, 150 vom Bundesheer und 80 von Gemeinden und Gletscherbahnen in und um Kaprun. Hinzukamen ferner 45 Psychologen, 35 Notärzte und 750 Journalisten.

Raumbedarf für das Katastrophenmanagement

Bei den nötigen Räume für das Katastrophenmanagement wird im Regelfall auf die vorhandenen Räume im Umfeld des betroffenen Unternehmens bzw. der Gemeinde zurückgegriffen. Die ausgewählten Räume müssen einer Reihe von Kriterien genügen - beispielsweise hinsichtlich Zutrittskontrolle, Nachrichtenversorgung und Catering der Mitarbeiter. Eine Checkliste mit der relevanten technischen Ausrüstung dieser Räume bietet eine zusätzliche Unterstützung.

Analysen, die nach durchlebten Katastrophenfällen in Österreich erstellt wurden - beispielsweise zur Massenpanik am Bergisel, zum Brand im Tauerntunnel, zum Lawinenunglück in Galtür oder zum Brand der Gletscherbahn von Kaprun - zeigen den folgenden, grundsätzlichen Raumbedarf für das Katastrophenmanagement auf:

  • Besprechungsraum für den Katastrophenstab: In diesem Raum agieren der Leiter des Katastrophenstabes, die Stabsmitglieder und das Assistententeam. Die Auswahl der Teammitglieder kann dabei je nach Art des Zwischenfalls unterschiedlich sein. Im Fall des Brandes der Gletscherbahn von Kaprun tagten die Mitglieder des Katastrophenstabes (u.a. Landeshauptmann von Salzburg, Vertreter der beteiligten Einsatzorganisationen und Gebietskörperschaften) im Gemeindeamt von Kaprun.
  • Raum für das Informationszentrum: Basis für dieses Zentrum bilden die jeweils bestehenden Telefonverbindungen des Unternehmens bzw. der Gemeinde. Notfall-Hotlines, Call Center und weitere Nebenstellenanlagen werden im Katastrophenfall eingebunden. Ein Beispiel aus der Praxis: Die Austria Airlines Group schaltet im Katastrophenfall die hierfür vorgesehenen Notrufnummern im öffentlichen Fernmeldenetz frei. Psychologisch geschulte Telefonagenten übernehmen den Dienst an diesen zentralen Auskunftsplätzen.
  • Raum für das Pressezentrum: Im Katastrophenfall sollten alle Medienanfragen zu den Ereignissen ausschließlich vom Presseteam beantwortet werden. Da mit vergleichsweise großem Medieninteresse zu rechnen ist, eignen sich für Pressekonferenzen insbesondere Schulungsräume, Sporthallen und Gemeindezentren. Beim Brand der Gletscherbahn von Kaprun wurde das Pressezentrum in der Sporthalle der Hauptschule von Kaprun eingerichtet und war rund um die Uhr besetzt.
  • Raum für die psychologische Betreuung: Besonders bei Katastrophen mit Personenschäden müssen Räume für eine psychologische Betreuung der Angehörigen durch Seelsorger und Psychologen vorgesehen werden. Eine völlige Abschirmung dieser Räume von der Öffentlichkeit hat dabei oberste Priorität. Beim Brand der Gletscherbahn von Kaprun wurden auch Mitarbeiter der Stadt Wels getötet, die auf einem Betriebsausflug waren. Die Betreuung der Angehörigen erfolgte in den Räumlichkeiten des Welser Rathauses durch 71 Mitarbeiter vom Roten Kreuz und von "pro mente".

Verpflegung, Transport und Technik im Katastrophenfall

Im Katastrophenfall muss auch an die Verpflegung der Katastrophenmanager, Rettungsteams, Angehörigen und Medienvertreter gedacht werden. Zum Teil kann hier auf bestehende Betriebskantinen oder andere Räumlichkeiten mit Versorgungseinrichtungen (Berghütten, Talstationen, Hotels etc.) zurückgegriffen werden. Nach dem Brand der Gletscherbahn von Kaprun wurde im Bereich des Alpincenters die Zelte, die bereits für ein geplantes Snowboard-Event aufgestellt waren, von den Rettungskräften in Versorgungsstationen für Verletzte und Einsatzkräfte umfunktioniert.

Für die Kraftfahrzeuge der Rettungsorganisationen, des Bundesheeres, der Exekutive und sonstiger Hilfsorganisationen müssen im Katastrophenfall befahrbare Transportwege bereitgehalten werden. Dabei sollte zwischen zwei "Bewegungslinien" unterschieden werden: Der "Abschubachse" für den Abtransport von Verletzten und Gerät sowie der "Nachschubachse" für die Zuführung von Einsatzkräften, Bergematerial und Gerätschaften. Bei katastrophenmedizinischen Großunfällen sind außerdem wenigstens zwei Hubschrauberlandeplätze zu erkunden und freizuhalten. Auch die Einweisung von landenden Hubschraubern muss sichergestellt werden.

Im Katastrophenfall muss technisches Equipment für alle Formen der Daten- und Sprachkommunikation bereitstehen. Um für mögliche Überlastungen und Ausfälle gewappnet zu sein, sollte durch gesicherte "Zweitwege" oder alternative Netze zusätzliche Ausfallsicherheit geschaffen werden. Bei der Lawinenkatastrophe in Galtür haben Amateurfunker die zusammengebrochenen Mobilfunknetze ersetzt und Informationen zur Bergung der Menschen übermittelt. Auch über die Funkkanäle der örtlichen Feuerwehr und Alpingendarmerie konnte der Kontakt zur Außenwelt aufrecht erhalten werden.

Autorin

Karin Maria Koschier
Sonnbichlstraße 24/2
A-9313 Sankt Georgen am Längsee
Österreich
Telefon: +43 (0)42 13 32 85
Mobil: +43 (0)664 106 78 18
E-Mail: karin.ko(at)aon.at

 

Erstveröffentlichung im Krisennavigator (ISSN 1619-2389):
7. Jahrgang (2004), Ausgabe 3 (März)


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